Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.11.2001 - 5 U 79/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6379
OLG Hamburg, 08.11.2001 - 5 U 79/01 (https://dejure.org/2001,6379)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.11.2001 - 5 U 79/01 (https://dejure.org/2001,6379)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. November 2001 - 5 U 79/01 (https://dejure.org/2001,6379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 308 O 89/99
  • OLG Hamburg, 08.11.2001 - 5 U 79/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1054
  • NZI 2002, 662
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 17.01.1994 - 9 W 51/93
    Auszug aus OLG Hamburg, 08.11.2001 - 5 U 79/01
    So sind zunächst gesetzliche Wertungen wie die generelle Kostenfreistellung des fiskus in § 2 Abs. 1 GKG zu berücksichtigen (BGH MDR 1998, S.737; OLG Hamburg, ZIP 1994, S. 221).
  • OLG Hamburg, 10.10.1973 - 5 W 49/73
    Auszug aus OLG Hamburg, 08.11.2001 - 5 U 79/01
    Denn die Zumutbarkeit hängt nicht von der Bereitschaft der Gläubiger zur Finanzierung des Rechtsstreits ab, sondern davon, ob sie hierzu in der Lage sind (OLG Hamburg MDR 1974, S. 939; Stein-Jonas-Bork, ZPO, 21. Auflage 1994, § 116 II, Rd,. 16).
  • OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an einen Insolvenzverwalter

    Denn es kommt nicht allein auf den unmittelbaren Erfolg des Verfahrens, sondern auch auf dessen potentielle finanzielle Auswirkungen mittelbarer Natur an (vgl. etwa OLG Frankfurt, OLGR 2001, 153 f., das für den wirtschaftlichen Erfolg einer Teilklage auf den Gesamtbetrag der geltend gemachten Forderung abstellt; auch OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1054, das den Gewinn einer Nebenintervention an dem erst im Folgeprozess zu realisierenden Kapitalzufluss bemisst).

    Eine Heranziehung zur Vorschussleistung scheidet allerdings bei solchen Gläubigern aus, denen nur verhältnismäßig niedrige Einzelforderungen zustehen oder deren Quote sich nur geringfügig erhöht, so dass der potentielle Gewinn durch den anteiligen Kostenbetrag nahezu aufgezehrt oder sogar überstiegen wird (OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1054 f.; OLG Dresden, InVo 2002, 229 f.; OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540 f.; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 153 f.; OLG Celle, OLGR 2001, 141; OLG Jena, ZIP 2001, 579; OLG Koblenz, MDR 2000, 1396; OLG Hamm, MDR 1998, 1498).

  • OLG Hamburg, 19.10.2004 - 6 W 81/04

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten des Insolvenzverwalters; Leistung

    Entscheidend ist allein, ob den wirtschaftlich Beteiligten die Kostenaufbringung zugemutet werden kann, ob sie hierzu also faktisch in der Lage sind (OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1054, 1055).

    Dem Finanzamt Hamburg ist auf Grundlage der relevanten Einzelfallumstände, zu denen speziell die individuelle Situation des einzelnen Gläubigers zählt (OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1054, 1055), auch ein Kostenvorschuss für den vom Antragsteller beabsichtigten Rechtsstreit zumutbar.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht